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GEG-konform · DIBt-registriert

Energieausweis online beantragen – offizielle DIBt-Registrierung für deine Immobilie

Wer seine Immobilie ohne gültigen Energieausweis inseriert, riskiert empfindliche Bußgelder nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). ImmoFix digitalisiert den kompletten Prozess: Daten erfassen, durch einen Energieberater prüfen lassen und den rechtskonformen Ausweis mit offizieller DIBt-Registriernummer als PDF erhalten.
  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Prüfung durch qualifizierte Energieberater
  • Offizielle DIBt-Registriernummer
  • Rechtssicher für Verkauf & Vermietung

In 3 Schritten zum rechtsgültigen Energieausweis

Kein Behördengang, keine Wartezimmer – der gesamte Ablauf ist digitalisiert.
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    Daten eingeben

    Sie erfassen die relevanten Gebäudedaten – Baujahr, Fläche, Heizung, Dämmung und Verbrauchs- bzw. Bedarfsangaben – bequem online.

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    Prüfung durch Energieberater

    Ein qualifizierter Energieberater prüft Ihre Angaben auf Plausibilität und GEG-Konformität und erstellt den passenden Ausweistyp.

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    DIBt-Registriernummer & PDF

    Der Ausweis wird beim DIBt registriert. Sie erhalten das Dokument mit aufgedruckter offizieller Registriernummer als PDF per E-Mail.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Der Vergleich

Welcher Ausweistyp zulässig ist, hängt von Baujahr, Gebäudegröße und energetischem Zustand ab.
KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageBausubstanz & AnlagentechnikHeizkosten der letzten 3 Jahre
Aussagekraftobjektiv, nutzerunabhängigabhängig vom Nutzerverhalten
Häufig Pflicht beiAltbau < 5 Wohnungen, Bauantrag vor 1977 ohne Modernisierunggrößeren & modernisierten Gebäuden
Aufwandhöher (detaillierte Gebäudeaufnahme)geringer (Abrechnungen genügen)
RechtsgrundlageGEGGEG

Warum ImmoFix?

Rechtskonform nach GEG

Jeder Ausweis erfüllt die gesetzlichen Pflichtangaben und wird ordnungsgemäß registriert.

Offizielle DIBt-Nummer

Die Registriernummer ist auf dem Dokument aufgedruckt – gültig für jede Immobilienanzeige.

Vollständig digital

Von der Dateneingabe bis zum PDF-Versand – ohne Papierkram und Wartezeiten.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes objektiv anhand von Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik – er ist für viele ältere Ein- und Zweifamilienhäuser gesetzlich vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und ist vom Nutzerverhalten abhängig. Welche Variante zulässig ist, richtet sich nach Baujahr, Gebäudegröße und dem Zeitpunkt des Bauantrags nach GEG.
Warum muss die DIBt-Registriernummer zwingend auf dem Energieausweis stehen?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist jeder Energieausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu registrieren. Die vergebene Registriernummer muss auf dem Dokument aufgedruckt sein – erst dadurch ist der Ausweis rechtsgültig und darf in Immobilienanzeigen verwendet werden. Fehlt die Nummer, gilt der Ausweis als ungültig und es drohen Bußgelder.
Wann brauche ich als Eigentümer zwingend einen Energieausweis?
Spätestens bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen und die Pflichtangaben (u. a. Energiekennwert und Effizienzklasse) bereits in der Immobilienanzeige nennen. Wer ohne gültigen Ausweis inseriert, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 € nach dem GEG.

Jetzt Energieausweis rechtssicher erstellen

Erfassen Sie Ihre Gebäudedaten und erhalten Sie den GEG-konformen Energieausweis mit offizieller DIBt-Registriernummer als PDF.

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