Heizungsförderung 2024: So sichern Sie sich bis zu 70% Zuschuss

10 Min. Lesezeit

Die Heizungsförderung 2024 (BEG EM) bietet bis zu 70% Zuschuss für den Tausch alter Heizungen. Sie setzt sich aus einer Grundförderung (30%), einem Klima-Geschwindigkeits-Bonus (bis 20%), einem Einkommens-Bonus (30%) und einem Effizienz-Bonus (5%) zusammen. Max. förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit für selbstnutzende Eigentümer.

Heizungsförderung 2024: Alle Zuschüsse & Boni im Überblick

Überblick zur Heizungsförderung 2024: Basis und Boni

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt den Einbau effizienter Heizungsanlagen. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen, die kumulierbar sind. Die maximale Förderhöhe beträgt 70% der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Investitionskosten für selbstnutzende Eigentümer liegen bei maximal 30.000 € pro Wohneinheit. Für Vermieter und Unternehmen gelten andere Höchstgrenzen.

FörderbestandteilFördersatzVoraussetzungen
Grundförderung30%Für alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung einbauen.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus20%Nur für selbstnutzende Eigentümer. Tausch einer mind. 20 Jahre alten Gas-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder einer Biomasseheizung ohne Emissionsgrenzwerte. Bis 2028, danach degressiv.
Einkommens-Bonus30%Nur für selbstnutzende Eigentümer. Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €.
Effizienz-Bonus5%Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Erde, Wasser oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden.
Maximaler Fördersatz70%Summe aus Grundförderung, Klima-Geschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus.

Die förderfähigen Kosten umfassen Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen (z.B. Heizkörpertausch, Dämmung von Rohrleitungen).

Wer wird gefördert? Antragsberechtigung und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Die Art der Förderung und die Höhe der förderfähigen Kosten können je nach Antragsteller variieren. Selbstnutzende Eigentümer erhalten die höchsten Boni.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Antragstellung: Erfolgt vor Beginn des Vorhabens (Bestellung des Heizsystems oder Beauftragung des Handwerkers). Ausnahme: Bei Lieferengpässen ist eine vorzeitige Beschaffung unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • Heizungstausch: Es muss eine alte, ineffiziente Heizung ersetzt werden. Für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus muss die alte Heizung mindestens 20 Jahre alt sein (Gas-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung) oder eine Biomasseheizung ohne Emissionsgrenzwerte sein.
  • Effizienz: Das neue Heizsystem muss die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen (z.B. für Wärmepumpen eine bestimmte Jahresarbeitszahl).
  • Fachunternehmen: Die Installation muss durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen.

Grundförderung: Der Basis-Zuschuss von 30%

Die Grundförderung von 30% der förderfähigen Kosten ist der Basis-Zuschuss für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage. Sie steht allen Antragstellergruppen (Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen) zu, die eine der folgenden Heizungstypen installieren:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholzöfen mit Pufferspeicher)
  • Solarthermieanlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)

Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 30.000 € pro Wohneinheit für selbstnutzende Eigentümer begrenzt. Bei einer Grundförderung von 30% entspricht dies einem maximalen Zuschuss von 9.000 €.

Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Schneller Wechsel zahlt sich aus

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt 20% und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Er incentiviert den schnellen Austausch alter, ineffizienter Heizungen. Dieser Bonus ist bis zum 31. Dezember 2028 in voller Höhe verfügbar und reduziert sich danach schrittweise um 3 Prozentpunkte pro zwei Jahre.

Voraussetzungen für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus:

  • Selbstnutzung: Der Antragsteller muss die Immobilie selbst bewohnen.
  • Alte Heizung: Es muss eine funktionstüchtige Gas-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt werden, die mindestens 20 Jahre alt ist. Bei Biomasseheizungen muss diese ohne Emissionsgrenzwerte betrieben worden sein.
  • Erneuerbare Energien: Die neue Heizung muss zu 65% oder mehr mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Der Bonus kann für die ersten 30.000 € förderfähiger Kosten geltend gemacht werden. Zusammen mit der Grundförderung von 30% ergeben sich hier bereits 50% Zuschuss.

Einkommens-Bonus: Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen

Der Einkommens-Bonus von 30% richtet sich ebenfalls ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer und soll Haushalte mit geringerem Einkommen zusätzlich entlasten. Er ist mit der Grundförderung und dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus kumulierbar.

Voraussetzungen für den Einkommens-Bonus:

  • Selbstnutzung: Der Antragsteller muss die Immobilie selbst bewohnen.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 40.000 € nicht überschreiten. Maßgeblich sind die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.

Dieser Bonus wird ebenfalls auf die ersten 30.000 € förderfähiger Kosten angewendet. Ein Haushalt, der alle drei Boni (Grundförderung, Klima-Geschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus) in Anspruch nimmt, erreicht einen Fördersatz von bis zu 70%.

Effizienz-Bonus: Für besonders nachhaltige Lösungen

Der Effizienz-Bonus beträgt 5% und wird für besonders umweltfreundliche Wärmepumpen gewährt. Dieser Bonus ist unabhängig von der Einkommenssituation oder dem Alter der alten Heizung erhältlich.

Voraussetzungen für den Effizienz-Bonus:

  • Wärmepumpen: Die neue Heizung muss eine Wärmepumpe sein.
  • Wärmequelle: Die Wärmepumpe muss Wasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen (z.B. Sole-Wasser-Wärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe).
  • Kältemittel: Alternativ wird der Bonus gewährt, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel verwendet (z.B. Propan R290).

Dieser Bonus ist ebenfalls auf die ersten 30.000 € förderfähiger Kosten anwendbar und kann mit allen anderen Boni kombiniert werden. Er erhöht die Gesamtförderung für bestimmte Wärmepumpen um weitere 5 Prozentpunkte.

Kumulierung der Boni: Maximale Förderhöhe

Die verschiedenen Förderbestandteile der BEG EM sind kumulierbar, jedoch ist der maximale Fördersatz auf 70% der förderfähigen Kosten begrenzt. Die förderfähigen Kosten für selbstnutzende Eigentümer sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Dies bedeutet, dass der maximale Zuschuss 21.000 € (70% von 30.000 €) betragen kann.

FörderbestandteilFördersatzKumulierbar mitMax. Zuschuss bei 30.000 € Investition
Grundförderung30%Allen Boni9.000 €
Klima-Geschwindigkeits-Bonus20%Grund- & Einkommens-Bonus6.000 €
Einkommens-Bonus30%Grund- & Klima-Geschwindigkeits-Bonus9.000 €
Effizienz-Bonus5%Allen Boni1.500 €
Maximaler Gesamtfördersatz70%21.000 €

Die 70%-Obergrenze stellt sicher, dass die Summe der Förderungen nie über diesen Wert hinausgeht, selbst wenn die Addition der einzelnen Boni rechnerisch höher wäre. Dies ist relevant, wenn ein Antragsteller beispielsweise Grundförderung (30%), Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%) und Einkommens-Bonus (30%) in Anspruch nehmen könnte, was 80% ergäbe – hier greift die 70%-Deckelung.

Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen

Die förderfähigen Kosten umfassen alle Ausgaben, die direkt mit dem Einbau des neuen Heizungssystems verbunden sind. Dazu gehören:

  • Kosten für das Heizsystem selbst (Anschaffung)
  • Installationskosten durch Fachunternehmen
  • Kosten für die Inbetriebnahme
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen: z.B. Demontage und Entsorgung der Altanlage, Anpassung des Heizkreises, Einbau neuer Heizkörper, Verlegung von Leitungen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau eines Pufferspeichers, Schornsteinsanierung, Elektroinstallationen.
  • Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (bis zu 50% förderfähig, max. 5.000 € für EFH, 20.000 € für ZFH/MFH).

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten:

  • Selbstnutzende Eigentümer: 30.000 € pro Wohneinheit im Einfamilienhaus oder in der ersten Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses.
  • Mehrfamilienhäuser (ab der 2. WE): Zusätzliche 15.000 € pro weiterer Wohneinheit.
  • Nicht-Wohngebäude: 30.000 € pro 150 m² Nettogrundfläche.
  • Maximaler Gesamtwert: Die Obergrenze für die förderfähigen Kosten pro Gebäude liegt bei 60.000 € für Wohngebäude (unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten) und 15 Millionen Euro für Nicht-Wohngebäude.

Förderübersicht nach Heizungsart

Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Heizungstechnologie und den individuellen Voraussetzungen des Antragstellers ab. Nicht alle Heizsysteme sind für alle Boni qualifiziert.

HeizungstypGrundförderungKlima-Geschwindigkeits-BonusEinkommens-BonusEffizienz-BonusMax. Fördersatz für selbstnutzende Eigentümer
Wärmepumpe30%Ja (20%)Ja (30%)Ja (5%)70% (Deckelung)
Biomasseheizung30%Ja (20%)Ja (30%)Nein70% (Deckelung)
Solarthermie30%NeinJa (30%)Nein60%
Brennstoffzelle30%Ja (20%)Ja (30%)Nein70% (Deckelung)
Wärmenetzanschluss30%Ja (20%)Ja (30%)Nein70% (Deckelung)

Hinweis zu Biomasseheizungen: Diese erhalten den Klima-Geschwindigkeits-Bonus nur, wenn sie die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub (2,5 mg/m³) einhalten und mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 Litern pro kW Nennwärmeleistung ausgestattet sind. Reine Scheitholzöfen (Einzelöfen) sind in der Regel nicht förderfähig, außer in Kombination mit einer EE-Heizung als Hybridheizung.

Ablauf der Antragstellung: Schritt für Schritt

Der Antrag für die Heizungsförderung wird bei der KfW gestellt und erfolgt in mehreren Schritten. Eine korrekte Reihenfolge ist entscheidend für den Erhalt der Förderung.

  1. Energieeffizienz-Experten (EEE) oder Fachunternehmen beauftragen: Lassen Sie sich beraten und eine detaillierte Planung erstellen. Der EEE bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) und die Förderfähigkeit.
  2. Angebot einholen: Lassen Sie sich ein verbindliches Angebot von einem Fachunternehmen erstellen. Dieses Angebot sollte die voraussichtlichen Kosten und die geplante Heizungstechnologie detailliert auflisten.
  3. Antrag bei der KfW stellen: Dies erfolgt online über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Der Antrag muss vor der Bestellung der Heizung oder der Beauftragung des Handwerkers erfolgen. Eine Ausnahme ist die Zusage eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung, die an die Förderzusage gekoppelt ist.
  4. Zusage der KfW abwarten: Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Förderzusage oder einen Ablehnungsbescheid. Erst nach der Zusage dürfen Sie den Liefer-/Leistungsvertrag endgültig abschließen und mit der Umsetzung beginnen.
  5. Vorhaben umsetzen: Die neue Heizung wird installiert und in Betrieb genommen.
  6. Nachweise einreichen: Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie alle erforderlichen Nachweise (Rechnungen, Fachunternehmererklärung, ggf. Bestätigung des EEE) über das KfW-Kundenportal ein.
  7. Auszahlung der Förderung: Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto.

Rechenbeispiel 1: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe

Ein selbstnutzender Eigentümer (Haushaltsjahreseinkommen 38.000 €, alte Gasheizung von 1998) möchte eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (natürliches Kältemittel) installieren. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen 35.000 €.

Schritt-für-Schritt-Berechnung:

  1. Grundförderung: 30% von 30.000 € (max. förderfähige Kosten) = 9.000 €
  2. Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20% von 30.000 € (alte Gasheizung >20 Jahre) = 6.000 €
  3. Einkommens-Bonus: 30% von 30.000 € (Einkommen < 40.000 €) = 9.000 €
  4. Effizienz-Bonus: 5% von 30.000 € (Sole-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel) = 1.500 €

Summe der Boni: 9.000 € + 6.000 € + 9.000 € + 1.500 € = 25.500 €

Anwendung der 70%-Deckelung: Die Summe der Boni (25.500 €) überschreitet 70% der maximal förderfähigen Kosten (70% von 30.000 € = 21.000 €). Daher wird der Zuschuss auf 21.000 € gedeckelt.

Ergebnis: Der Eigentümer erhält einen Zuschuss von 21.000 €. Die tatsächlichen Kosten nach Förderung betragen 35.000 € - 21.000 € = 14.000 €.

Rechenbeispiel 2: Mehrfamilienhaus mit Biomasseheizung

Ein Vermieter besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und einer alten Ölheizung von 1995. Er möchte eine Pelletheizung (mit Pufferspeicher und Emissionsgrenzwerteinhaltung) installieren. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen 70.000 €.

Schritt-für-Schritt-Berechnung:

  1. Max. förderfähige Kosten:

      1. Wohneinheit: 30.000 €
    • Weitere 3 Wohneinheiten: 3 x 15.000 € = 45.000 €
    • Gesamt max. förderfähige Kosten: 30.000 € + 45.000 € = 75.000 €
    • Da die tatsächlichen Kosten (70.000 €) unter der Obergrenze (75.000 €) liegen, werden 70.000 € als förderfähige Kosten angesetzt.
  2. Grundförderung: 30% von 70.000 € = 21.000 €

  3. Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Der Vermieter ist kein selbstnutzender Eigentümer. Daher entfällt dieser Bonus.

  4. Einkommens-Bonus: Der Vermieter ist kein selbstnutzender Eigentümer. Daher entfällt dieser Bonus.

  5. Effizienz-Bonus: Biomasseheizungen sind nicht für den Effizienz-Bonus qualifiziert. Daher entfällt dieser Bonus.

Summe der Boni: 21.000 €

Anwendung der 70%-Deckelung: Die 70%-Deckelung ist nicht relevant, da der Fördersatz nur 30% beträgt.

Ergebnis: Der Vermieter erhält einen Zuschuss von 21.000 €. Die tatsächlichen Kosten nach Förderung betragen 70.000 € - 21.000 € = 49.000 €.

Zusätzliche Förderungen: KfW-Kredite und Landesprogramme

Neben den Zuschüssen der BEG EM können weitere Finanzierungshilfen in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

1. KfW-Ergänzungskredit (KfW 358, 359):

  • Zweck: Ergänzt die Zuschussförderung für selbstnutzende Eigentümer und deckt die Restfinanzierung ab.
  • Konditionen: Zinsgünstiger Kredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.
  • Voraussetzungen: Antragsteller muss eine Zusage für die BEG EM-Zuschussförderung (KfW 458) erhalten haben. Einkommensgrenze für Zinsverbilligung: Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €.

2. Landes- und Kommunalprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme an, die mit der Bundesförderung kombinierbar sind. Diese können regionale Besonderheiten berücksichtigen oder bestimmte Technologien zusätzlich unterstützen.

| Bundesland | Förderbeispiel (Stand 2024, exemplarisch) | Details (Auszug)

Über diesen Ratgeber (E-E-A-T)

Die Redaktion von ImmoFix verfügt über langjährige Expertise im Bereich Immobilien, Baufinanzierung und Förderprogramme. Unsere Inhalte basieren auf aktuellen Gesetzen, Verordnungen und offiziellen Richtlinien von Institutionen wie KfW und BAFA, um Ihnen präzise und verlässliche Informationen für Ihre Entscheidungen zu liefern.

Autor:in: Redaktion ImmoFix. Dieser Ratgeber wird regelmäßig von der ImmoFix-Fachredaktion geprüft und aktualisiert.

Infografiken & Übersichten

Kostenüberblick
  • **Grundförderung**30%
  • **Klima-Geschwindigkeits-Bonus**20%
  • **Einkommens-Bonus**30%
  • **Effizienz-Bonus**5%
  • **Maximaler Fördersatz**70%

Orientierungswerte – regionale Abweichungen möglich.

Ablauf in Schritten
  1. 1

    Überblick zur Heizungsförderung 2024: Basis und Boni

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt den Einbau effizienter Heizungsanlagen.

  2. 2

    Wer wird gefördert? Antragsberechtigung und Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

  3. 3

    Grundförderung: Der Basis-Zuschuss von 30%

    Die Grundförderung von 30% der förderfähigen Kosten ist der Basis-Zuschuss für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage.

  4. 4

    Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Schneller Wechsel zahlt sich aus

    Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt 20% und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt.

  5. 5

    Einkommens-Bonus: Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen

    Der Einkommens-Bonus von 30% richtet sich ebenfalls ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer und soll Haushalte mit geringerem Einkommen zusätzlich entlasten

  6. 6

    Effizienz-Bonus: Für besonders nachhaltige Lösungen

    Der Effizienz-Bonus beträgt 5% und wird für besonders umweltfreundliche Wärmepumpen gewährt.

Auf einen Blick
1919
Wörter Fachwissen
13
Kapitel
20
FAQ beantwortet
4
Übersichts-Tabellen
Checkliste: Heizungsförderung
  • Bedarf und Ziel für „Heizungsförderung" klären
  • Angebote geprüfter Dienstleister einholen und vergleichen
  • Kosten, Fristen und Förderungen prüfen
  • Leistung fixieren und Termin vereinbaren
  • Ergebnis abnehmen und dokumentieren

Jetzt konkret werden: geprüfte Dienstleister und transparente Festpreise auf ImmoFix.

Passenden Festpreis anfragen

Häufige Fragen

Was ist die Heizungsförderung 2024 (BEG EM)?

Die Heizungsförderung 2024 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sie unterstützt den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit Zuschüssen von bis zu 70% der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 € für selbstnutzende Eigentümer. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen.

Wer kann die Heizungsförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Die höchsten Boni (Klima-Geschwindigkeits- und Einkommens-Bonus) stehen jedoch ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung.

Wie hoch ist die Grundförderung für eine neue Heizung?

Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Sie ist für alle Antragstellergruppen verfügbar, die eine förderfähige Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installieren. Die maximal förderfähigen Kosten liegen für selbstnutzende Eigentümer bei 30.000 € pro Wohneinheit.

Was ist der Klima-Geschwindigkeits-Bonus und wer bekommt ihn?

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt 20% und wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, die eine mindestens 20 Jahre alte Gas-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder eine Biomasseheizung ohne Emissionsgrenzwerte ersetzen. Dieser Bonus ist bis Ende 2028 in voller Höhe verfügbar und reduziert sich danach schrittweise.

Welche Einkommensgrenze gilt für den Einkommens-Bonus?

Der Einkommens-Bonus von 30% wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt. Maßgeblich sind die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.

Kann ich mehrere Boni miteinander kombinieren?

Ja, die Boni sind kumulierbar. Die Grundförderung (30%), der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%), der Einkommens-Bonus (30%) und der Effizienz-Bonus (5%) können kombiniert werden. Die maximale Förderhöhe ist jedoch auf 70% der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Was sind die maximal förderfähigen Kosten?

Für selbstnutzende Eigentümer sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Für Mehrfamilienhäuser gibt es zusätzliche 15.000 € pro weiterer Wohneinheit. Die Gesamtobergrenze für Wohngebäude liegt bei 60.000 € pro Gebäude.

Welche Heizungssysteme werden gefördert?

Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholzöfen mit Pufferspeicher), Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien und der Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme).

Sind Gasheizungen noch förderfähig?

Reine Gasheizungen sind seit 2024 nicht mehr förderfähig. Nur Gas-Hybridheizungen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden (z.B. in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie), können unter Umständen eine Förderung erhalten.

Muss ich den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen?

Ja, der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens (Bestellung des Heizsystems oder Beauftragung des Handwerkers) bei der KfW gestellt werden. Eine Ausnahme ist die Zusage eines Liefer- oder Leistungsvertrags unter aufschiebender Bedingung der Förderzusage.

Welche Rolle spielt ein Energieeffizienz-Experte (EEE)?

Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) oder ein qualifiziertes Fachunternehmen ist für die Bestätigung der technischen Mindestanforderungen und die Erstellung des Antrags notwendig. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen EEE sind ebenfalls förderfähig (bis zu 50%, max. 5.000 € für EFH).

Gibt es auch zinsgünstige Kredite für die Heizungsförderung?

Ja, der KfW-Ergänzungskredit (KfW 358, 359) bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Er kann zur Restfinanzierung genutzt werden, wenn eine Zuschusszusage (KfW 458) vorliegt. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 € gibt es eine Zinsverbilligung.

Was passiert, wenn mein Einkommen über 40.000 € liegt?

Wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen über 40.000 € liegt, können Sie den Einkommens-Bonus von 30% nicht in Anspruch nehmen. Die Grundförderung (30%) und der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%) sowie der Effizienz-Bonus (5%) bleiben Ihnen jedoch erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sind auch Umfeldmaßnahmen förderfähig?

Ja, notwendige Umfeldmaßnahmen, die direkt mit dem Heizungstausch verbunden sind, sind ebenfalls förderfähig. Dazu gehören beispielsweise die Demontage der Altanlage, die Anpassung des Heizkreises, der Einbau neuer Heizkörper, die Dämmung von Rohrleitungen oder die Schornsteinsanierung.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags bei der KfW?

Die Bearbeitungszeiten bei der KfW können variieren. Aktuell wird mit mehreren Wochen gerechnet. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und alle Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Eine Förderzusage muss vor dem finalen Vertragsabschluss vorliegen.

Was ist der Effizienz-Bonus für Wärmepumpen?

Der Effizienz-Bonus von 5% wird für Wärmepumpen gewährt, die entweder Wasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen (z.B. Sole-Wasser-Wärmepumpen) oder ein natürliches Kältemittel verwenden (z.B. Propan R290). Er erhöht die Gesamtförderung für diese besonders effizienten Systeme.

Kann ich die Förderung auch für eine neue Heizung im Neubau beantragen?

Nein, die Heizungsförderung der BEG EM ist grundsätzlich für Bestandsgebäude und den Austausch alter Heizungen konzipiert. Für Neubauten gelten andere Förderprogramme, die sich auf den Effizienzstandard des gesamten Gebäudes konzentrieren (z.B. KfW 297, 298 für klimafreundlichen Neubau).

Welche Fristen muss ich beim Klima-Geschwindigkeits-Bonus beachten?

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20% ist bis zum 31. Dezember 2028 in voller Höhe verfügbar. Danach reduziert er sich schrittweise um 3 Prozentpunkte pro zwei Jahre. Ein schneller Heizungstausch sichert somit den vollen Bonus.

Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Wenn der Antrag nach der Bestellung des Heizsystems oder der Beauftragung des Handwerkers gestellt wird, ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig. Eine Ausnahme bildet der Vertrag unter aufschiebender Bedingung, der an die Förderzusage geknüpft ist.

Kann ich die Förderung für eine Heizung in einer vermieteten Immobilie erhalten?

Ja, auch Vermieter können die Grundförderung von 30% erhalten. Die Boni für Klima-Geschwindigkeit und Einkommen sind jedoch selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Die maximal förderfähigen Kosten für Vermieter liegen bei 30.000 € für die erste Wohneinheit und 15.000 € für jede weitere Wohneinheit.

Downloads

Qualität & Transparenz

Erstellt am
2. August 2026
Zuletzt aktualisiert
2. August 2026

Normen & Förderprogramme

  • BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen)
  • GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Regionale Unterschiede möglich: Preise, Fristen und Förderungen können je nach Bundesland, Kommune und Anbieter abweichen. Die genannten Werte sind Orientierungswerte.

Transparenzhinweis: Dieser Ratgeber wurde redaktionell nach bestem Wissen erstellt und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. ImmoFix vermittelt geprüfte Dienstleister und transparente Festpreise.

Ziehen zum Verschieben. Über das Icon links kann der Button verkleinert oder vergrößert werden.