Grundbuch und Notar: Kosten, Ablauf & Pflichten beim Immobilienkauf

13 Min. Lesezeit

Das Grundbuch ist das amtliche Register für Grundstücksrechte, während der Notar die rechtliche Absicherung des Immobilienkaufs durch Beurkundung und Abwicklung gewährleistet. Beide sind für die Rechtsgültigkeit eines Immobilienkaufs in Deutschland unerlässlich und verursachen Kosten von ca. 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises, zzgl. Grunderwerbsteuer und Maklerprovision.

Grundbuch und Notar: Ihr Premium-Ratgeber für den Immobilienkauf

1. Das Grundbuch: Funktion und Aufbau

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird. Es dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse von Grundstücken und Immobilien. Die Einsicht ist nur bei berechtigtem Interesse gestattet (§ 12 GBO). Ein Grundbuchblatt setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • Deckblatt: Enthält Angaben zum Amtsgericht, Band und Blattnummer.
  • Bestandsverzeichnis: Beschreibt das Grundstück (Lage, Größe, Flurstücknummer, Nutzungsart).
  • Abteilung I (Eigentümerverhältnisse): Listet den oder die Eigentümer auf und den Erwerbsgrund (z.B. Kauf, Erbschaft).
  • Abteilung II (Lasten und Beschränkungen): Enthält alle Belastungen außer Hypotheken und Grundschulden. Dazu gehören beispielsweise Wegerechte, Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte, Zwangsvollstreckungsvermerke und die Auflassungsvormerkung.
  • Abteilung III (Grundpfandrechte): Verzeichnet Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, die zur Absicherung von Darlehen dienen.

2. Der Notar: Rolle und Aufgaben

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, insbesondere Grundstückskaufverträgen, gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Seine Hauptaufgaben sind:

  • Neutrale Beratung: Der Notar berät alle Vertragsparteien unparteiisch über die rechtlichen Auswirkungen des Geschäfts.
  • Vertragsentwurf und Beurkundung: Er erstellt den Kaufvertragsentwurf, verliest diesen allen Beteiligten und beurkundet ihn anschließend.
  • Einholung von Genehmigungen: Der Notar beantragt notwendige Genehmigungen (z.B. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen der Gemeinde).
  • Überwachung der Kaufpreiszahlung: Er sorgt für die rechtssichere Abwicklung der Kaufpreiszahlung, oft durch eine Notar-Fälligkeitsmitteilung.
  • Kommunikation mit Behörden: Der Notar ist die zentrale Schnittstelle zum Grundbuchamt, Finanzamt und anderen Behörden, um die Eigentumsumschreibung zu vollziehen.
  • Kosten: Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts.

3. Ablauf eines Immobilienkaufs: Notar und Grundbuch im Fokus

Der Kauf einer Immobilie ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem Notar und Grundbuchamt zentrale Rollen spielen:

  1. Vorbereitung und Vertragsentwurf: Nach Einigung über den Kaufpreis erstellt der Notar einen Entwurf des Kaufvertrags. Dieser wird den Parteien zur Prüfung zugesandt.
  2. Notarielle Beurkundung: Käufer und Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Der Notar verliest den Vertrag und klärt offene Fragen.
  3. Eintragung der Auflassungsvormerkung: Unmittelbar nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs. Dies schützt den Käufer vor anderweitigen Verfügungen des Verkäufers.
  4. Bestellung der Grundschuld: Falls der Kauf über ein Darlehen finanziert wird, beurkundet der Notar die Grundschuldbestellung. Diese wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und dient der Bank als Sicherheit.
  5. Kaufpreisfälligkeit und Zahlung: Der Notar teilt den Parteien mit, wann der Kaufpreis fällig ist (i.d.R. 2-4 Wochen nach Beurkundung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind). Der Käufer überweist den Betrag an den Verkäufer.
  6. Grunderwerbsteuer: Nach der Beurkundung informiert der Notar das Finanzamt. Der Käufer erhält einen Grunderwerbsteuerbescheid und muss die Steuer innerhalb der gesetzten Frist (meist 1 Monat) entrichten.
  7. Eigentumsumschreibung: Sobald der Kaufpreis gezahlt, die Grunderwerbsteuer entrichtet und alle notwendigen Genehmigungen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) vorliegen, beantragt der Notar die endgültige Eigentumsumschreibung in Abteilung I des Grundbuchs. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich Eigentümer.

4. Die Auflassungsvormerkung: Sicherung des Käufers

Die Auflassungsvormerkung ist ein essenzielles Instrument zur Absicherung des Käufers im Immobilienkaufprozess. Sie wird nach der Beurkundung des Kaufvertrags in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

  • Zweck: Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und schützt ihn davor, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich an eine andere Person verkauft, weiter belastet oder dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verkäufer wirksam werden.
  • Eintragung: Der Notar veranlasst die Eintragung direkt nach der Beurkundung des Kaufvertrags.
  • Kosten: Für die Eintragung und spätere Löschung der Auflassungsvormerkung fallen Gebühren gemäß GNotKG an, die sich am Kaufpreis orientieren und ca. 0,5 % des Kaufpreises betragen.

5. Die Grundschuld: Finanzierungsgrundlage

Die Grundschuld ist das am häufigsten genutzte Grundpfandrecht zur Absicherung von Immobiliendarlehen. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.

  • Bedeutung: Sie dient der Bank als Sicherheit für das gewährte Darlehen. Im Falle eines Zahlungsausfalls kann die Bank aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.
  • Eintragung: Die Grundschuldbestellung wird vom Notar beurkundet und anschließend ins Grundbuch eingetragen. Die Höhe der Grundschuld entspricht in der Regel der Höhe des Darlehens.
  • Kosten: Die Kosten für die Bestellung und Eintragung einer Grundschuld betragen ca. 0,5 % der eingetragenen Grundschuldsumme (Notar- und Grundbuchgebühren nach GNotKG).
  • Löschung: Nach vollständiger Tilgung des Darlehens erteilt die Bank eine Löschungsbewilligung. Mit dieser kann die Grundschuld auf Antrag des Eigentümers beim Grundbuchamt gelöscht werden (erneut Notar- und Grundbuchkosten von ca. 0,2 % der Grundschuldsumme).

6. Gesamtkostenübersicht beim Immobilienkauf

Die Kaufnebenkosten können einen erheblichen Teil der Gesamtinvestition ausmachen. Sie liegen in der Regel zwischen 8,5 % und 13,0 % des Kaufpreises. Diese Kosten müssen zumeist aus Eigenkapital finanziert werden.

KostenartAnteil am Kaufpreis (ca.)Beispiel 300.000 € KaufpreisBeispiel 500.000 € Kaufpreis
Grunderwerbsteuer3,5 % - 6,5 %10.500 € - 19.500 €17.500 € - 32.500 €
Notarkosten1,0 % - 1,5 %3.000 € - 4.500 €5.000 € - 7.500 €
Grundbuchkosten0,5 % - 1,0 %1.500 € - 3.000 €2.500 € - 5.000 €
Maklerprovision (Käufer)3,57 % (inkl. MwSt.)10.710 €17.850 €
Gesamtnebenkostenca. 8,5 % - 13,0 %25.710 € - 37.710 €42.850 € - 62.850 €

7. Grunderwerbsteuer: Berechnung und regionale Unterschiede

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und variiert je nach Bundesland. Fällig wird sie nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt, meist innerhalb eines Monats.

BundeslandSteuersatz
Baden-Württemberg5,0 %
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Bremen5,0 %
Hamburg5,5 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Niedersachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen5,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen6,5 %

8. Notarkosten: Gesetzliche Grundlagen und Berechnung

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und nicht verhandelbar. Sie richten sich nach dem Wert des Geschäfts, d.h., dem Kaufpreis der Immobilie. Für einen typischen Immobilienkaufvertrag inklusive Auflassung und Betreuung fallen Notarkosten von ca. 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises an.

  • Beurkundungsgebühr: Für den Kaufvertrag und die Auflassung (Einigung über Eigentumsübergang) fallen in der Regel zwei volle Gebührensätze nach Tabelle B des GNotKG an.
  • Betreuungsgebühr: Für die Überwachung der Kaufpreiszahlung und die Kommunikation mit dem Grundbuchamt wird oft ein halber Gebührensatz berechnet.
  • Auslagen: Hinzu kommen Auslagen für Porto, Telefon, Kopien und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
FaktorBeschreibungEinfluss auf Kosten
KaufpreisWert des Grundstücks/der ImmobilieHauptfaktor; je höher der Kaufpreis, desto höher die Gebühr
Anzahl der BeurkundungenKaufvertrag, GrundschuldbestellungJede Beurkundung wird separat berechnet
Komplexität des VertragesBesondere Klauseln, Rechte Dritter, TreuhandZusätzlicher Aufwand kann Gebühren erhöhen
AuslagenPorto, Telefon, Kopien, FahrtkostenWerden zusätzlich in Rechnung gestellt
Mehrwertsteuer19 % auf Notargebühren und AuslagenGesetzlich vorgeschrieben

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € betragen die Notarkosten für den Kaufvertrag und die Auflassung rund 3.000 € bis 4.500 € (inkl. Auslagen und MwSt.).

9. Grundbuchkosten: Detaillierte Aufschlüsselung

Die Grundbuchkosten sind ebenfalls im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts oder der Höhe der Grundschuld. Sie betragen in der Regel ca. 0,5 % bis 1,0 % des Kaufpreises für alle notwendigen Eintragungen.

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung: Hierfür wird ein 0,5-facher Gebührensatz nach § 34 GNotKG auf Basis des Kaufpreises berechnet.
  • Eintragung des Eigentümerwechsels (Auflassung): Für die endgültige Umschreibung des Eigentums in Abteilung I des Grundbuchs fällt ebenfalls ein 0,5-facher Gebührensatz nach § 34 GNotKG auf Basis des Kaufpreises an.
  • Eintragung der Grundschuld: Die Gebühr für die Eintragung einer Grundschuld in Abteilung III beträgt einen 0,5-fachen Gebührensatz nach § 34 GNotKG, berechnet auf die Höhe der Grundschuldsumme.
  • Löschung alter Rechte: Falls alte Lasten oder Grundschulden gelöscht werden müssen, fallen hierfür ebenfalls Gebühren an (ca. 0,2 % der Summe des zu löschenden Rechts).

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € und einer Grundschuld von 250.000 € betragen die Grundbuchkosten für Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuldeintragung zusammen rund 2.750 € (0,5% von 300.000 € + 0,5% von 250.000 €).

10. Maklerprovision: Regelungen und Kosten

Die Maklerprovision (Courtage) ist die Vergütung für die Vermittlung des Immobilienkaufs. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für die Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher eine neue Regelung:

  • Geteilte Provision: Wenn der Makler für Käufer und Verkäufer tätig ist, müssen die Kosten in der Regel fair geteilt werden. Das bedeutet, der Käufer zahlt maximal die Hälfte der Gesamtprovision.
  • Übliche Höhe: Die Gesamtprovision liegt oft bei 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.). Daraus ergibt sich für den Käuferanteil häufig 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.).
  • Regionale Besonderheiten: In einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg) war es historisch üblich, dass der Käufer die gesamte Provision trug. Auch nach der neuen Regelung können sich regionale Abweichungen in der genauen Aufteilung ergeben, aber der Käuferanteil darf 50 % der Gesamtprovision nicht übersteigen.
  • Fälligkeit: Die Maklerprovision wird in der Regel mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.
Bundesland (Beispiel)Käuferanteil (ca. inkl. MwSt.)Verkäuferanteil (ca. inkl. MwSt.)Gesamtprovision (inkl. MwSt.)
Berlin, Hamburg3,57 %3,57 %7,14 %
Nordrhein-Westfalen3,57 %3,57 %7,14 %
Bayern, Baden-Württemberg3,57 %3,57 %7,14 %

11. Rechenbeispiel 1: Immobilienkauf für 300.000 €

Dieses Beispiel zeigt die Kaufnebenkosten für eine Immobilie in Nordrhein-Westfalen.

  • Kaufpreis: 300.000 €
  • Annahmen:
    • Bundesland: Nordrhein-Westfalen (Grunderwerbsteuer 6,5 %)
    • Notarkosten: 1,0 % des Kaufpreises (für Kaufvertrag, Auflassung, Betreuung)
    • Grundbuchkosten: 0,5 % des Kaufpreises (für Auflassungsvormerkung & Eigentumsumschreibung) + 0,5 % der Grundschuldsumme
    • Grundschuld: 250.000 € (zur Finanzierung)
    • Maklerprovision (Käuferanteil): 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.)

Berechnung der Kaufnebenkosten:

  1. Grunderwerbsteuer: 300.000 € * 6,5 % = 19.500 €
  2. Notarkosten: 300.000 € * 1,0 % = 3.000 €
  3. Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung & Auflassungsvormerkung): 300.000 € * 0,5 % = 1.500 €
  4. Grundbuchkosten (Grundschuldeintragung): 250.000 € * 0,5 % = 1.250 €
  5. Maklerprovision (Käuferanteil): 300.000 € * 3,57 % = 10.710 €

Gesamte Kaufnebenkosten: 19.500 € + 3.000 € + 1.500 € + 1.250 € + 10.710 € = 35.960 €

Benötigtes Eigenkapital (mindestens für Nebenkosten): 35.960 € Gesamtinvestition (Kaufpreis + Nebenkosten): 300.000 € + 35.960 € = 335.960 €

12. Rechenbeispiel 2: Immobilienkauf für 500.000 €

Dieses Beispiel zeigt die Kaufnebenkosten für eine Immobilie in Bayern.

  • Kaufpreis: 500.000 €
  • Annahmen:
    • Bundesland: Bayern (Grunderwerbsteuer 3,5 %)
    • Notarkosten: 1,0 % des Kaufpreises
    • Grundbuchkosten: 0,5 % des Kaufpreises (für Auflassungsvormerkung & Eigentumsumschreibung) + 0,5 % der Grundschuldsumme
    • Grundschuld: 400.000 € (zur Finanzierung)
    • Maklerprovision (Käuferanteil): 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.)

Berechnung der Kaufnebenkosten:

  1. Grunderwerbsteuer: 500.000 € * 3,5 % = 17.500 €
  2. Notarkosten: 500.000 € * 1,0 % = 5.000 €
  3. Grundbuchkosten (Eigentumsumschreibung & Auflassungsvormerkung): 500.000 € * 0,5 % = 2.500 €
  4. Grundbuchkosten (Grundschuldeintragung): 400.000 € * 0,5 % = 2.000 €
  5. Maklerprovision (Käuferanteil): 500.000 € * 3,57 % = 17.850 €

Gesamte Kaufnebenkosten: 17.500 € + 5.000 € + 2.500 € + 2.000 € + 17.850 € = 44.850 €

Benötigtes Eigenkapital (mindestens für Nebenkosten): 44.850 € Gesamtinvestition (Kaufpreis + Nebenkosten): 500.000 € + 44.850 € = 544.850 €

13. Häufige Fehler und Fallstricke beim Immobilienkauf

Trotz der Unterstützung durch den Notar können Fehler im Kaufprozess zu Problemen führen:

  • Unzureichende Prüfung des Grundbuchs: Nichtbeachtung von Lasten oder Rechten Dritter in Abteilung II (z.B. Wegerechte, Nießbrauch) kann zu unerwarteten Einschränkungen führen. Ein aktueller Grundbuchauszug sollte stets vorab geprüft werden.
  • Unterschätzung der Kaufnebenkosten: Viele Käufer kalkulieren nur den Kaufpreis, vergessen aber die zusätzlichen Kosten für Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler. Diese betragen 8,5 % bis 13,0 % des Kaufpreises und müssen oft aus Eigenkapital finanziert werden.
  • Fristenversäumnisse: Die Einhaltung der Fristen, insbesondere für die Zahlung der Grunderwerbsteuer (meist 1 Monat nach Bescheid), ist entscheidend, um Mahngebühren oder Verzögerungen zu vermeiden.
  • Mangelnde Kommunikation: Unklare Absprachen oder fehlende Kommunikation mit dem Notar oder der finanzierenden Bank können den Prozess verzögern oder zu Missverständnissen führen.
  • Fehlende Finanzierungsbestätigung: Ohne eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank sollte kein Kaufvertrag unterschrieben werden, da ansonsten hohe Notarkosten auch bei Rücktritt anfallen können.

14. Vergleich: Notarkosten vs. Grundbuchkosten

Obwohl beide Kostenarten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind und beim Immobilienkauf anfallen, unterscheiden sie sich in ihrem Zweck und den Leistungen.

KostenartZweckBerechnungsgrundlageTypischer Anteil am Kaufpreis (ca.)
NotarkostenBeurkundung, neutrale Rechtsberatung, Treuhandtätigkeiten, Überwachung des KaufprozessesWert des Geschäfts (Kaufpreis)1,0 % - 1,5 %
GrundbuchkostenEintragungen und Löschungen im Grundbuch (z.B. Eigentumswechsel, Auflassungsvormerkung, Grundschuld)Wert des Geschäfts (Kaufpreis oder Grundschuldsumme)0,5 % - 1,0 %

Fazit: Die Notarkosten sind in der Regel höher, da sie umfangreiche juristische Beratungs-, Beurkundungs- und Abwicklungsleistungen umfassen. Die Grundbuchkosten sind reine Gebühren für die Führung des Grundbuchs und die Vornahme der Eintragungen durch das Amtsgericht.

15. Fristen und wichtige Zeitpunkte im Immobilienkauf

Ein Überblick über die wesentlichen Fristen und Zeitpunkte, die beim Immobilienkauf zu beachten sind, um den Prozess reibungslos zu gestalten:

EreignisFrist/ZeitpunktZuständig
NotarterminNach Einigung über Kaufvertrag, flexibel vereinbarKäufer/Verkäufer
Eintragung AuflassungsvormerkungSofort nach Notartermin (Antragstellung)Notar
Fälligkeit KaufpreisI.d.R. 2-4 Wochen nach Beurkundung (nach Notar-Fälligkeitsmitteilung)Käufer
GrunderwerbsteuerzahlungInnerhalb 1 Monats nach Erhalt des Bescheids vom FinanzamtKäufer
UnbedenklichkeitsbescheinigungNach Zahlung der Grunderwerbsteuer, durch Finanzamt ausgestelltFinanzamt
EigentumsumschreibungNach Zahlung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Löschung alter LastenNotar (beantragt beim Grundbuchamt)
Übergabe der ImmobilieMeist nach vollständiger Kaufpreiszahlung und EigentumsumschreibungKäufer/Verkäufer (gemäß Kaufvertrag)

16. Checkliste für den Immobilienkauf: Notar & Grundbuch

Diese Checkliste hilft Ihnen, den Immobilienkauf strukturiert anzugehen und wichtige Schritte nicht zu vergessen:

  • Vor dem Notartermin:
    • Finanzierung klären und verbindliche Finanzierungszusage der Bank einholen.
    • Aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) einsehen und Abteilung II und III prüfen (Lasten, Rechte Dritter, Grundschulden).
    • Energieausweis des Gebäudes prüfen.
    • Kaufvertragsentwurf des Notars sorgfältig lesen und alle offenen Fragen mit dem Notar klären.
    • Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
    • Ggf. notwendige Vollmachten (z.B. bei Vertretung) vorbereiten.
  • Beim Notartermin:
    • Alle am Kauf beteiligten Personen (Käufer, Verkäufer, ggf. Bankvertreter) müssen anwesend sein.
    • Den gesamten Vertrag vom Notar vorlesen lassen und bei Unklarheiten sofort nachfragen.
    • Vertrag unterschreiben.
  • Nach dem Notartermin:
    • Kaufpreis fristgerecht gemäß Notar-Fälligkeitsmitteilung an den Verkäufer überweisen.
    • Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes prüfen und die Steuer innerhalb der Frist (meist 1 Monat) zahlen.
    • Ggf. Maklerprovision fristgerecht überweisen.
    • Bank über den Fortschritt der Eigentumsumschreibung informieren.
    • Nach Erhalt des Grundbuchauszugs mit dem neuen Eigentümer die korrekte Eintragung prüfen.

17. Digitale Grundbucheinsicht: Möglichkeiten und Grenzen

Die Digitalisierung ermöglicht in vielen Bereichen eine schnellere Abwicklung, doch die Einsicht in das Grundbuch ist aus Datenschutzgründen streng reguliert.

  • Wer darf einsehen? Gemäß § 12 GBO dürfen nur Personen mit einem berechtigten Interesse das Grundbuch einsehen. Dazu gehören der Eigentümer, eingetragene Gläubiger, Notare, Rechtsanwälte, Banken und Kaufinteressenten mit einer schriftlichen Vollmacht des Eigentümers oder einem Notarauftrag.
  • Wie erfolgt die Einsicht? Ein Antrag auf Grundbucheinsicht muss beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder über einen Notar erfolgen. Eine freie Online-Einsicht für jedermann existiert nicht.
  • Kosten: Für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug fallen Gebühren von ca. 10 € an, für einen beglaubigten Auszug ca. 20 € (nach GNotKG).

Über diesen Ratgeber (E-E-A-T)

Als leitende

Fachredakteur
bei ImmoFix verfüge ich über langjährige Erfahrung im Immobilienrecht und Finanzwesen. Meine Expertise basiert auf fundiertem Fachwissen und der Analyse aktueller Rechtsgrundlagen, um Ihnen präzise und verlässliche Informationen für Ihre Immobilienentscheidungen zu liefern.

Autor:in: Redaktion ImmoFix. Dieser Ratgeber wird regelmäßig von der ImmoFix-Fachredaktion geprüft und aktualisiert.

Infografiken & Übersichten

Kostenüberblick
  • Grunderwerbsteuer3,5 % - 6,5 %
  • Notarkosten1,0 % - 1,5 %
  • Grundbuchkosten0,5 % - 1,0 %
  • Maklerprovision (Käufer)3,57 % (inkl. MwSt.)
  • **Gesamtnebenkosten****ca. 8,5 % - 13,0 %**

Orientierungswerte – regionale Abweichungen möglich.

Ablauf in Schritten
  1. 1

    1. Das Grundbuch: Funktion und Aufbau

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird.

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    2. Der Notar: Rolle und Aufgaben

    Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, insbesondere Grundstückskaufverträgen, gesetzlich v

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    3. Ablauf eines Immobilienkaufs: Notar und Grundbuch im Fokus

    Der Kauf einer Immobilie ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem Notar und Grundbuchamt zentrale Rollen spielen: 1.

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    4. Die Auflassungsvormerkung: Sicherung des Käufers

    Die Auflassungsvormerkung ist ein essenzielles Instrument zur Absicherung des Käufers im Immobilienkaufprozess.

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    5. Die Grundschuld: Finanzierungsgrundlage

    Die Grundschuld ist das am häufigsten genutzte Grundpfandrecht zur Absicherung von Immobiliendarlehen.

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    6. Gesamtkostenübersicht beim Immobilienkauf

    Die Kaufnebenkosten können einen erheblichen Teil der Gesamtinvestition ausmachen.

Auf einen Blick
2656
Wörter Fachwissen
17
Kapitel
20
FAQ beantwortet
6
Übersichts-Tabellen
Checkliste: Notar & Grundbuch
  • Vor dem Notartermin:
  • Finanzierung klären und verbindliche Finanzierungszusage der Bank einholen.
  • Aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) einsehen und Abteilung II und III prüfen (Lasten, Rechte Dritter, Grundschulden).
  • Energieausweis des Gebäudes prüfen.
  • Kaufvertragsentwurf des Notars sorgfältig lesen und alle offenen Fragen mit dem Notar klären.
  • Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
  • Ggf. notwendige Vollmachten (z.B. bei Vertretung) vorbereiten.
  • Beim Notartermin:

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundbuch und Notar?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register beim Amtsgericht, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken dokumentiert. Der Notar ist ein Jurist, der Rechtsgeschäfte wie den Immobilienkauf beurkundet, die Parteien neutral berät und die rechtliche Abwicklung sicherstellt. Der Notar veranlasst die Eintragungen im Grundbuch.

Warum ist der Notar beim Immobilienkauf Pflicht?

Der Notar ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB) für die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen. Dies dient dem Schutz beider Parteien, der Sicherstellung der Rechtsgültigkeit des Vertrages und der Verhinderung von Rechtsstreitigkeiten. Der Notar gewährleistet eine neutrale Beratung und die korrekte Abwicklung der Eigentumsumschreibung.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Für einen Standard-Immobilienkaufvertrag inklusive Auflassung und Betreuung fallen Notarkosten von ca. 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises an, zzgl. Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer.

Wie hoch sind die Grundbuchkosten beim Immobilienkauf?

Die Grundbuchkosten richten sich ebenfalls nach dem GNotKG und dem Kaufpreis bzw. der Grundschuldsumme. Für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung fallen zusammen ca. 0,5 % des Kaufpreises an. Für die Eintragung einer Grundschuld kommen weitere ca. 0,5 % der Grundschuldsumme hinzu.

Was ist die Auflassungsvormerkung und wozu dient sie?

Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich weiterverkauft oder belastet. Die Kosten betragen ca. 0,5 % des Kaufpreises.

Was ist eine Grundschuld und wie hoch sind deren Kosten?

Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird und Banken als Sicherheit für Immobiliendarlehen dient. Die Kosten für die Bestellung und Eintragung einer Grundschuld betragen ca. 0,5 % der Grundschuldsumme (Notar- und Grundbuchgebühren).

Wer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch?

In der Regel trägt der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuchamt. Diese gehören zu den sogenannten Kaufnebenkosten. Sie machen zusammen etwa 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises aus und müssen meist aus Eigenkapital finanziert werden.

Kann ich die Notarkosten verhandeln?

Nein, die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben und nicht verhandelbar. Alle Notare in Deutschland berechnen für die gleichen Leistungen die gleichen Gebühren, die sich nach dem Wert des Geschäfts richten.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, nachdem Sie den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten haben. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Die Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Wie lange dauert die Eigentumsumschreibung im Grundbuch?

Die Eigentumsumschreibung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Sie erfolgt erst, nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt, die Grunderwerbsteuer entrichtet und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes dem Grundbuchamt vorliegt. Der Notar beantragt die Umschreibung, die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Grundbuchamt ab.

Kann ich das Grundbuch selbst einsehen?

Ja, Sie können das Grundbuch selbst einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können (§ 12 GBO). Als Kaufinteressent benötigen Sie in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers oder den Nachweis eines Notarauftrags. Die Einsicht erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt und kostet ca. 10 € für einen unbeglaubigten Auszug.

Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht zahle?

Wenn Sie die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht zahlen, kann das Finanzamt Mahngebühren und Säumniszuschläge erheben. Zudem wird das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausstellen, ohne die der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht beantragen kann. Dies verzögert den gesamten Kaufprozess.

Welche Unterlagen benötigt der Notar für den Kaufvertrag?

Für den Kaufvertrag benötigt der Notar in der Regel Personalausweise der Vertragsparteien, einen aktuellen Grundbuchauszug, ggf. Baupläne, Energieausweis, Nachweise über Lastenfreiheit oder deren Ablösung und Informationen zur Finanzierung. Der Notar wird Ihnen eine detaillierte Liste zusenden.

Was ist eine Belastung in Abteilung II des Grundbuchs?

Eine Belastung in Abteilung II des Grundbuchs ist ein Recht, das ein Dritter an der Immobilie hat. Beispiele sind Wegerechte, Nießbrauchsrechte (Recht zur Nutzung oder Fruchtziehung), Wohnrechte, Vorkaufsrechte oder Reallasten. Solche Belastungen können den Wert und die Nutzbarkeit einer Immobilie beeinflussen und sollten vor dem Kauf genau geprüft werden.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist ein Dokument, das von einem Gläubiger (z.B. einer Bank) ausgestellt wird und die Zustimmung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts (z.B. einer Grundschuld) enthält. Ohne diese Bewilligung kann das Grundbuchamt die Löschung nicht vornehmen. Sie wird nach vollständiger Tilgung eines Darlehens erteilt.

Muss ich den Notar selbst auswählen?

Ja, als Käufer haben Sie grundsätzlich das Recht, den Notar selbst auszuwählen. Dies ist sinnvoll, da Sie die Kosten tragen und somit auch das Recht haben, einen Notar Ihres Vertrauens zu beauftragen. Oft wird jedoch der Notar des Verkäufers oder ein vom Makler empfohlener Notar gewählt.

Fallen Notarkosten auch an, wenn der Kaufvertrag platzt?

Ja, Notarkosten fallen auch an, wenn der Kaufvertrag zwar beurkundet, aber aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Notars liegen, nicht vollzogen wird (z.B. Rücktritt einer Partei). Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand des Notars und dem Wert des Geschäfts, kann aber geringer sein als bei vollständiger Abwicklung.

Wie hoch ist die Maklerprovision und wer zahlt sie?

Die Maklerprovision liegt oft bei 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.). Seit dem 23.12.2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen, wenn der Makler für beide tätig ist. Der Käuferanteil beträgt dann meist 3,57 % inkl. MwSt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld?

Beide sind Grundpfandrechte zur Kreditsicherung. Die Hypothek ist akzessorisch, d.h., sie ist direkt an eine konkrete Forderung gebunden und erlischt mit deren Tilgung. Die Grundschuld ist abstrakt und unabhängig von einer Forderung. Sie bleibt nach Tilgung bestehen und kann für neue Kredite genutzt oder gelöscht werden. Die Grundschuld ist heute der Standard.

Kann ich die Kosten für Notar und Grundbuch von der Steuer absetzen?

Die Kosten für Notar und Grundbuch sind beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie nicht steuerlich absetzbar. Handelt es sich jedoch um eine Kapitalanlage (Vermietung), können diese Kosten als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

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Qualität & Transparenz

Erstellt am
25. Juli 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026

Normen & Förderprogramme

  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 311b
  • Grundbuchordnung (GBO) § 12
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

Regionale Unterschiede möglich: Preise, Fristen und Förderungen können je nach Bundesland, Kommune und Anbieter abweichen. Die genannten Werte sind Orientierungswerte.

Transparenzhinweis: Dieser Ratgeber wurde redaktionell nach bestem Wissen erstellt und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. ImmoFix vermittelt geprüfte Dienstleister und transparente Festpreise.

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