Hausverwaltung: Kosten, Leistungen & Auswahlkriterien im Detail

14 Min. Lesezeit

Eine Hausverwaltung entlastet Eigentümer bei der Organisation und Werterhaltung ihrer Immobilie. Sie kümmert sich um administrative, technische und kaufmännische Aufgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung) oder Mietobjekte (Mietverwaltung). Die Kosten liegen typischerweise zwischen 20-35 € pro Einheit/Monat für WEG und 4-7 % der Kaltmiete für Mietverwaltung, abhängig von Leistungsumfang und Objektgröße.

Hausverwaltung: Kosten, Leistungen & Auswahl – Ihr ImmoFix-Ratgeber

Was ist eine Hausverwaltung und welche Typen gibt es?

Eine Hausverwaltung übernimmt die professionelle Bewirtschaftung von Immobilien. Ihre Aufgaben setzen sich zusammen aus administrativen, technischen und kaufmännischen Tätigkeiten. In Deutschland werden primär zwei Typen unterschieden:

  • WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung): Die WEG-Verwaltung ist für das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Dies umfasst die Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sowie die Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
  • Mietverwaltung: Die Mietverwaltung kümmert sich um die Verwaltung von vermieteten Objekten (Wohnungen, Häuser, Gewerbe). Ihre Aufgaben umfassen die Mietersuche, Vertragsgestaltung, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung und die Kommunikation mit Mietern. Ziel ist die Sicherstellung der Rentabilität und Werterhaltung der vermieteten Immobilie.

Leistungsumfang einer Hausverwaltung: Aufschlüsselung

Der Leistungsumfang einer Hausverwaltung ist umfassend und setzt sich aus drei Hauptbereichen zusammen, die je nach Vertragstyp (WEG oder Miet) variieren:

1. Kaufmännische Verwaltung:

  • WEG: Erstellung des Wirtschaftsplans, Jahresabrechnung, Einziehung der Hausgelder, Verwaltung der Rücklagen, Buchführung, Mahnwesen, Vorbereitung der Eigentümerversammlung.
  • Miet: Mietinkasso, Kautionsverwaltung, Erstellung der Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Buchhaltung, Mietanpassungen.

2. Technische Verwaltung:

  • WEG: Objektbegehungen, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (z.B. Dachreparatur, Heizungswartung), Vergabe von Wartungsverträgen, Notdienstorganisation, Schlüsselverwaltung, Schadensmanagement.
  • Miet: Organisation von Reparaturen und Wartungen in den Mieteinheiten, Wohnungsübergaben und -abnahmen, Mängelmanagement, Koordination von Handwerkern.

3. Administrative/Juristische Verwaltung:

  • WEG: Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (mind. einmal jährlich), Protokollführung, Umsetzung von Beschlüssen, Korrespondenz mit Eigentümern und Behörden, Führung der Beschlusssammlung, Vertretung der WEG nach außen.
  • Miet: Mietersuche und -auswahl, Vertragsgestaltung (Mietverträge, Übergabeprotokolle), Kündigungsmanagement, Korrespondenz mit Mietern und Behörden, Bearbeitung von Beschwerden, Vertretung des Eigentümers bei rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Räumungsklagen).

Kosten einer Hausverwaltung: Übersicht nach Verwaltungstyp

Die Kosten für eine Hausverwaltung variieren stark nach Leistungsumfang, Objektgröße und regionalen Gegebenheiten. Die folgende Tabelle bietet eine Orientierung für Standardleistungen.

VerwaltungstypBerechnungsgrundlageTypische Kosten pro Einheit/MonatTypische Kosten pro Objekt/MonatZusätzliche Leistungen (Beispiele)
WEG-VerwaltungPro Wohneinheit20 – 35 €n.a.Sonderleistungen wie z.B. Baubegleitung (1-3% Baukosten), Inkasso (50-100 €/Fall), zusätzliche Versammlungen (150-300 €)
MietverwaltungPro Wohneinheit oder % der Kaltmiete25 – 45 €4 – 7 % der KaltmieteNeuvermietung (1-2 Kaltmieten), gerichtliches Mahnverfahren (50-150 €), Wohnungsabnahmen/Übergaben (50-100 €/Fall)
SondereigentumsverwaltungPro Wohneinheit25 – 45 €n.a.Individuelle Mieterbetreuung, Reparaturmanagement in der Wohnung

Hinweis: Viele Verwaltungen bieten bei größeren Objekten (ab 10-20 Einheiten) gestaffelte Preise an, die pro Einheit sinken können.

Preisfaktoren für die Hausverwaltung

Die endgültigen Kosten für eine Hausverwaltung werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Eine genaue Analyse dieser Punkte ist entscheidend für die Budgetplanung.

PreisfaktorBeschreibungAuswirkung auf die Kosten
Objektgröße (Anzahl Einheiten)Größere Objekte (ab 20 Einheiten) profitieren oft von Skaleneffekten, da der Verwaltungsaufwand pro Einheit sinkt.Kosten pro Einheit sinken tendenziell mit steigender Größe.
ObjektartWohnimmobilien sind meist günstiger als Gewerbeimmobilien aufgrund komplexerer Mietverträge und Anforderungen bei Gewerbe.Gewerbeobjekte +10-20% pro Einheit.
Zustand des ObjektsSanierungsbedürftige Objekte mit hohem Instandhaltungsstau erfordern mehr Aufwand.Erhöhte Kosten durch mehr Reparaturmanagement und Koordination.
LeistungsumfangGrundleistungen vs. Zusatzleistungen (z.B. Sanierungsbegleitung, Mietpoolverwaltung, Rechtsberatung).Jeder Zusatzservice erhöht die monatlichen oder einmaligen Kosten.
RegionGroßstädte und wirtschaftsstarke Regionen haben höhere Personalkosten und damit höhere Verwaltungspreise.Regionale Preisunterschiede von bis zu 20-30% möglich.
VerwalterqualifikationZertifizierte Verwalter nach § 26a WEG (seit 01.12.2020 Pflicht für WEG-Verwalter) oder solche mit speziellen Expertise können höhere Honorare verlangen.Höhere Qualität, potenziell höhere Kosten.
DigitalisierungsgradModerne Verwaltungen mit digitalen Tools (Portale, Apps) können effizienter arbeiten, was sich in den Preisen widerspiegeln kann.Kann zu Effizienzgewinnen führen, die sich in den Preisen widerspiegeln.
EigentümerstrukturEine homogene Eigentümergemeinschaft mit klaren Beschlüssen ist einfacher zu verwalten als eine zerstrittene.Hoher Kommunikations- und Moderationsaufwand bei Konflikten erhöht die Kosten.

Rechenbeispiel: Hausverwaltungskosten für eine WEG

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 15 Wohneinheiten sucht eine Hausverwaltung. Es handelt sich um ein durchschnittlich gepflegtes Mehrfamilienhaus in einer mittelgroßen Stadt.

Annahmen:

  • Anzahl Wohneinheiten: 15
  • Kosten pro Einheit/Monat (Standardleistung): 30 €
  • Jährliche Eigentümerversammlung: Inklusive
  • Zusätzliche Leistung: Begleitung einer größeren Fassadensanierung (geschätzte Baukosten 80.000 €), Pauschale 2% der Baukosten.
  • Zusätzliche Leistung: Einmaliges Inkassoverfahren für einen säumigen Hausgeldschuldner: 75 €.

Berechnung:

  1. Monatliche Grundkosten: 15 Einheiten * 30 €/Einheit = 450 €
  2. Jährliche Grundkosten: 450 €/Monat * 12 Monate = 5.400 €
  3. Kosten Fassadensanierung: 80.000 € * 2% = 1.600 € (einmalig)
  4. Kosten Inkassoverfahren: 75 € (einmalig)

Gesamtkosten im ersten Jahr: 5.400 € (Grundkosten) + 1.600 € (Sanierung) + 75 € (Inkasso) = 7.075 €

Dies entspricht durchschnittlich 471,67 € pro Einheit im ersten Jahr (7.075 € / 15 Einheiten), oder ca. 39,31 € pro Einheit und Monat, wenn die Zusatzkosten auf das Jahr umgelegt werden.

Rechenbeispiel: Hausverwaltungskosten für Mietverwaltung

Ein Eigentümer besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 8 Mietwohnungen. Die durchschnittliche Kaltmiete pro Wohnung beträgt 750 €. Der Eigentümer möchte eine umfassende Mietverwaltung beauftragen.

Annahmen:

  • Anzahl Mietwohnungen: 8
  • Durchschnittliche Kaltmiete pro Wohnung: 750 €
  • Gesamte monatliche Kaltmiete: 8 Wohnungen * 750 €/Wohnung = 6.000 €
  • Kosten für Mietverwaltung (Prozentsatz der Kaltmiete): 6 %
  • Zusätzliche Leistung: Neuvermietung einer Wohnung im Jahr (Pauschale 1,5 Kaltmieten).
  • Zusätzliche Leistung: Zwei Wohnungsabnahmen/-übergaben im Jahr (je 75 €).

Berechnung:

  1. Monatliche Grundkosten: 6.000 € (Gesamtkaltmiete) * 6% = 360 €
  2. Jährliche Grundkosten: 360 €/Monat * 12 Monate = 4.320 €
  3. Kosten Neuvermietung: 1,5 * 750 € = 1.125 € (einmalig)
  4. Kosten Wohnungsabnahmen/-übergaben: 2 * 75 € = 150 € (einmalig)

Gesamtkosten im ersten Jahr: 4.320 € (Grundkosten) + 1.125 € (Neuvermietung) + 150 € (Übergaben) = 5.595 €

Dies entspricht durchschnittlich 699,38 € pro Wohnung im ersten Jahr (5.595 € / 8 Wohnungen), oder ca. 58,28 € pro Wohnung und Monat, wenn die Zusatzkosten auf das Jahr umgelegt werden.

Regionale Kostenunterschiede bei der Hausverwaltung

Die Kosten für Hausverwaltungsleistungen können innerhalb Deutschlands erheblich variieren. Großstädte und wirtschaftsstarke Regionen weisen in der Regel höhere Preise auf als ländliche Gebiete oder strukturschwächere Regionen. Dies liegt hauptsächlich an höheren Personal- und Betriebskosten.

Region/BundeslandWEG-Verwaltung (Ø pro Einheit/Monat)Mietverwaltung (Ø % der Kaltmiete)
Bayern (München)30 – 40 €5,5 – 7,0 %
Baden-Württemberg (Stuttgart)28 – 38 €5,0 – 6,5 %
Hessen (Frankfurt am Main)29 – 39 €5,5 – 7,0 %
Berlin27 – 37 €5,0 – 6,5 %
Hamburg28 – 38 €5,0 – 6,5 %
Nordrhein-Westfalen (Köln/Düsseldorf)26 – 36 €4,5 – 6,0 %
Sachsen (Leipzig/Dresden)22 – 32 €4,0 – 5,5 %
Mecklenburg-Vorpommern (Rostock)20 – 30 €4,0 – 5,0 %
Thüringen (Erfurt)20 – 30 €4,0 – 5,0 %
Gesamt-Deutschland (Ø)25 – 35 €4,5 – 6,0 %

Die angegebenen Werte sind Durchschnittswerte für Standardleistungen und können je nach individueller Situation abweichen.

Auswahlkriterien für die Hausverwaltung: Eine Checkliste

Die Wahl der richtigen Hausverwaltung ist entscheidend für den Werterhalt und die reibungslose Bewirtschaftung Ihrer Immobilie. Beachten Sie folgende Kriterien:

  • Zertifizierung: Ist der Verwalter nach § 26a WEG zertifiziert (für WEG-Verwaltung Pflicht seit 01.12.2020)?
  • Erfahrung: Wie viele Jahre Erfahrung hat die Verwaltung? Wie viele vergleichbare Objekte werden betreut?
  • Referenzen: Können Referenzen von anderen Eigentümern oder WEGs vorgelegt werden? (Mind. 3 Referenzen anfragen)
  • Leistungsumfang: Sind alle gewünschten Leistungen im Angebot enthalten oder werden diese extra berechnet? (Detaillierten Leistungsplan anfordern)
  • Kostenstruktur: Ist die Kostenaufstellung transparent? Gibt es versteckte Gebühren oder Pauschalen für Leistungen, die üblicherweise inklusive sind?
  • Erreichbarkeit: Wie sind die Bürozeiten? Gibt es einen Notdienst (24/7)? Wie schnell werden Anfragen beantwortet? (Antwortzeit max. 24-48 Stunden)
  • Versicherungsschutz: Verfügt die Verwaltung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 500.000 €) und eine Vertrauensschadenversicherung?
  • Software/Digitalisierung: Nutzt die Verwaltung moderne Software und digitale Eigentümerportale für Transparenz und Kommunikation?
  • Vertragsbedingungen: Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen sind vorgesehen? (Üblich: 1-3 Jahre Vertragslaufzeit, 3 Monate Kündigungsfrist)
  • Bankverbindung: Werden die Gelder der WEG/Eigentümer auf einem separaten Treuhandkonto geführt?

Vertragsgestaltung und Kündigungsfristen

Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Eigentümern und der Hausverwaltung. Er muss schriftlich abgeschlossen werden und sollte detaillierte Angaben zu Leistungen, Kosten und Laufzeiten enthalten.

AspektDetails und Fristen
VertragslaufzeitWEG-Verwaltung: Maximal 3 Jahre bei Erstbestellung, danach maximal 5 Jahre (§ 26 Abs. 1 WEG). Eine Verlängerung ist möglich.
Mietverwaltung: Keine gesetzliche Begrenzung, üblich sind 1-3 Jahre.
KündigungsfristWEG-Verwaltung: In der Regel 3 Monate zum Vertragsende. Eine fristlose Kündigung ist bei grober Pflichtverletzung möglich.
Mietverwaltung: In der Regel 3 Monate zum Vertragsende.
Inhalt des VertragesDetaillierte Leistungsbeschreibung (Grund- und Zusatzleistungen), Kostenübersicht (monatliche Gebühren, Pauschalen, Gebühren für Sonderleistungen), Regelungen zu Haftung und Versicherung, Datenschutzbestimmungen, Regelungen zur Kontoführung (Treuhandkonto).
Bestellung/AbberufungWEG-Verwaltung: Bestellung und Abberufung erfolgen durch Beschluss der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 26 Abs. 1 WEG).
ÜbergabeunterlagenBei Verwalterwechsel ist die Hausverwaltung zur vollständigen und fristgerechten Übergabe aller Unterlagen (Akten, Finanzen, Schlüssel) verpflichtet. Eine Frist von 4-6 Wochen ist hierfür üblich.

Ein Mustervertrag der Verbraucherzentrale oder von Haus & Grund kann als Orientierung dienen.

Vergleich: WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung

Obwohl beide Formen der Hausverwaltung die Bewirtschaftung von Immobilien zum Ziel haben, unterscheiden sich ihre Kernaufgaben und Zuständigkeiten erheblich. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Hauptunterschiede.

MerkmalWEG-VerwaltungMietverwaltung
Gesetzliche GrundlageWohnungseigentumsgesetz (WEG)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
HauptfokusGemeinschaftseigentum, Beschlüsse der EigentümergemeinschaftSondereigentum (Mietwohnungen), Mieterbeziehungen, Rentabilität
KundenkreisWohnungseigentümergemeinschaft (alle Eigentümer gemeinsam)Einzelner Eigentümer oder Investor
EntscheidungsgremiumEigentümerversammlungEigentümer selbst
KernaufgabenWirtschaftsplan, Jahresabrechnung Gemeinschaft, Instandhaltung Gemeinschaftseigentum, Durchführung von VersammlungenMietinkasso, Nebenkostenabrechnung Mietverhältnis, Neuvermietung, Mieterkommunikation, Reparaturen im Sondereigentum
HaftungGegenüber der WEG für PflichtverletzungenGegenüber dem Eigentümer für Pflichtverletzungen
KostenstrukturMeist pro Wohneinheit pro MonatMeist Prozentsatz der Kaltmiete oder Pauschale pro Einheit
ZertifizierungspflichtJa, nach § 26a WEG (seit 01.12.2020)Nein

Die Sondereigentumsverwaltung ist eine Unterform der Mietverwaltung, die sich ausschließlich um die vermietete Wohnung eines einzelnen Eigentümers innerhalb einer WEG kümmert, während die WEG-Verwaltung das Gemeinschaftseigentum verwaltet.

Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb im Überblick

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem reinen Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an. Diese setzen sich zusammen aus Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls der Maklerprovision. Diese Kosten müssen aus Eigenkapital finanziert werden, da Banken sie in der Regel nicht mitfinanzieren.

  • Grunderwerbsteuer: Eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Notarkosten: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für die rechtliche Abwicklung. Die Kosten betragen etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises und sind gesetzlich geregelt (GNotKG). Dies beinhaltet die Beurkundung des Kaufvertrages und oft auch die Grundschuldbestellung.
  • Grundbuchkosten: Das Grundbuchamt trägt die Eigentumsänderung und ggf. die Grundschuld ein. Die Kosten hierfür betragen etwa 0,5 % des Kaufpreises und sind ebenfalls im GNotKG festgelegt. Dies umfasst die Auflassungsvormerkung (Sicherung des Käufers), die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld.
  • Maklerprovision: Fällt an, wenn ein Makler den Kauf vermittelt hat. Seit dem 23.12.2020 gilt für Wohnimmobilien, dass Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig teilen (max. 3,57 % inkl. MwSt. für jede Partei). Die Gesamthöhe liegt meist bei 3,57 % bis 7,14 % inkl. MwSt. des Kaufpreises, wobei die Verteilung regional variieren kann (z.B. in einigen Bundesländern weiterhin volle Übernahme durch den Käufer bei Bestandsimmobilien).

Grunderwerbsteuer in Deutschland (Stand 2024)

Die Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil der Kaufnebenkosten und variiert je nach Bundesland. Sie wird auf den Kaufpreis einer Immobilie erhoben.

BundeslandGrunderwerbsteuersatz
Baden-Württemberg5,0 %
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Bremen5,0 %
Hamburg5,5 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Niedersachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen5,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen6,5 %

Die Grunderwerbsteuer ist nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig, sobald der Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt zugestellt wurde (meist 1-3 Monate nach Notartermin).

Rechenbeispiel: Kaufnebenkosten für eine Immobilie von 300.000 €

Dieser Beispielrechnung liegt ein Immobilienkaufpreis von 300.000 € in Hessen zugrunde. Die Maklerprovision wird hälftig geteilt.

Annahmen:

  • Kaufpreis der Immobilie: 300.000 €
  • Bundesland: Hessen (Grunderwerbsteuer 6,0 %)
  • Notar- und Gerichtskosten: ca. 1,5 % des Kaufpreises (für Kaufvertrag und Grundschuld)
  • Grundbuchkosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises (für Eigentumsumschreibung und Grundschuld)
  • Maklerprovision: 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises für den Käufer (Verkäufer zahlt ebenfalls 3,57 %)

Berechnung der Kaufnebenkosten:

  1. Grunderwerbsteuer: 300.000 € * 6,0 % = 18.000 €
  2. Notarkosten: 300.000 € * 1,5 % = 4.500 €
  3. Grundbuchkosten: 300.000 € * 0,5 % = 1.500 €
  4. Maklerprovision (Käuferanteil): 300.000 € * 3,57 % = 10.710 €

Gesamte Kaufnebenkosten: 18.000 € + 4.500 € + 1.500 € + 10.710 € = 34.710 €

Benötigtes Eigenkapital: Für diesen Kaufpreis von 300.000 € müssten Sie mindestens 34.710 € Eigenkapital für die Kaufnebenkosten aufbringen. Viele Banken erwarten zusätzlich 10-20 % des Kaufpreises als Eigenkapital für die Finanzierung selbst, was hier weitere 30.000 € bis 60.000 € bedeuten würde.

Rechenbeispiel: Kaufnebenkosten für eine Immobilie von 500.000 €

Dieses Beispiel zeigt die Kaufnebenkosten für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 500.000 € in Nordrhein-Westfalen. Auch hier wird die Maklerprovision hälftig geteilt.

Annahmen:

  • Kaufpreis der Immobilie: 500.000 €
  • Bundesland: Nordrhein-Westfalen (Grunderwerbsteuer 6,5 %)
  • Notar- und Gerichtskosten: ca. 1,5 % des Kaufpreises
  • Grundbuchkosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises
  • Maklerprovision: 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises für den Käufer

Berechnung der Kaufnebenkosten:

  1. Grunderwerbsteuer: 500.000 € * 6,5 % = 32.500 €
  2. Notarkosten: 500.000 € * 1,5 % = 7.500 €
  3. Grundbuchkosten: 500.000 € * 0,5 % = 2.500 €
  4. Maklerprovision (Käuferanteil): 500.000 € * 3,57 % = 17.850 €

Gesamte Kaufnebenkosten: 32.500 € + 7.500 € + 2.500 € + 17.850 € = 60.350 €

Benötigtes Eigenkapital: Für diesen Kaufpreis von 500.000 € müssten Sie mindestens 60.350 € Eigenkapital für die Kaufnebenkosten aufbringen. Zusätzlich erwarten Banken oft 10-20 % des Kaufpreises als Eigenkapital, was weitere 50.000 € bis 100.000 € bedeuten würde.

Häufige Fehler bei der Wahl einer Hausverwaltung

Die Vermeidung typischer Fehler bei der Auswahl einer Hausverwaltung kann langfristig Kosten und Ärger ersparen. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Fehlende Referenzen: Eine Verwaltung ohne nachweisbare Referenzen birgt ein hohes Risiko. Fordern Sie immer mindestens drei aktuelle Referenzen an und kontaktieren Sie diese.
  • Nur auf den Preis achten: Das günstigste Angebot ist selten das beste. Minderwertige Leistungen oder versteckte Kosten können sich schnell rächen. Vergleichen Sie den Leistungsumfang detailliert.
  • Unklare Leistungsbeschreibung: Ein Angebot, das nicht präzise auflistet, welche Leistungen inklusive sind und welche extra berechnet werden, führt zu Missverständnissen und Zusatzkosten. Bestehen Sie auf einer transparenten Aufschlüsselung.
  • Mangelnde Kommunikation: Eine schlechte Erreichbarkeit oder langsame Reaktionszeiten sind ein Warnsignal. Testen Sie die Kommunikation bereits in der Angebotsphase.
  • Keine Versicherung: Eine fehlende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann im Schadensfall (z.B. durch Fehlentscheidungen der Verwaltung) zu erheblichen finanziellen Risiken für die Eigentümer führen.
  • Fehlende Zertifizierung (WEG): Seit dem 01.12.2020 ist für WEG-Verwalter die Zertifizierung nach § 26a WEG Pflicht. Eine fehlende Zertifizierung kann zur Unwirksamkeit der Bestellung führen.

Checkliste: Beauftragung einer Hausverwaltung

Diese Checkliste hilft Ihnen, den Prozess der Auswahl und Beauftragung einer Hausverwaltung strukturiert zu durchlaufen und keine wichtigen Schritte zu vergessen.

  • Bedarfsanalyse durchführen:

    • Welche Leistungen sind zwingend erforderlich (WEG, Miet, Sondereigentum)?
    • Welche Zusatzleistungen werden gewünscht (z.B. Sanierungsbegleitung, Neuvermietung)?
    • Welches Budget steht zur Verfügung?
  • Angebote einholen:

    • Mindestens 3-5 Angebote von verschiedenen Hausverwaltungen anfragen.
    • Detaillierte Leistungsbeschreibungen und Kostenaufschlüsselungen anfordern.
  • Verwaltungen prüfen:

    • Zertifizierung: Nachweis der Zertifizierung nach § 26a WEG (für WEG-Verwalter).
    • Referenzen: Mindestens 3 Referenzen einholen und kontaktieren.
    • Versicherungen: Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung anfordern.
    • Erfahrung: Fragen nach der Anzahl der verwalteten Einheiten und der Dauer der Tätigkeit.
    • Erreichbarkeit: Testanrufe oder E-Mails senden, um Reaktionszeiten zu prüfen.
  • Vertragsverhandlungen:

    • Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen klären (WEG max. 3/5 Jahre).
    • Alle Leistungen und Kosten detailliert im Vertrag festhalten.
    • Regelungen zur Kontoführung (Treuhandkonto) prüfen.
    • Haftungsfragen und Datenschutzbestimmungen klären.
  • Beschlussfassung (WEG):

    • Entwurf des Verwaltervertrags und des Wirtschaftsplans der Eigentümerversammlung vorlegen.
    • Beschluss zur Bestellung des Verwalters in der Eigentümerversammlung herbeiführen (einfache Mehrheit).
    • Bestellung des Verwalters protokollieren.
  • Vertragsunterzeichnung und Übergabe:

    • Verwaltervertrag unterzeichnen.
    • Fristen für die Übergabe aller relevanten Unterlagen (Akten, Schlüssel, Finanzen) festlegen und überwachen (ca. 4-6 Wochen).
    • Einführung des neuen Verwalters bei Mietern/Eigentümern kommunizieren.

Über diesen Ratgeber (E-E-A-T)

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Autor:in: ImmoFix Redaktion. Dieser Ratgeber wird regelmäßig von der ImmoFix-Fachredaktion geprüft und aktualisiert.

Infografiken & Übersichten

Kostenüberblick
  • **Bayern (München)**30 – 40 €
  • **Baden-Württemberg (Stuttgart)**28 – 38 €
  • **Hessen (Frankfurt am Main)**29 – 39 €
  • **Berlin**27 – 37 €
  • **Hamburg**28 – 38 €
  • **Nordrhein-Westfalen (Köln/Düsseldorf)**26 – 36 €

Orientierungswerte – regionale Abweichungen möglich.

Ablauf in Schritten
  1. 1

    Was ist eine Hausverwaltung und welche Typen gibt es?

    Eine Hausverwaltung übernimmt die professionelle Bewirtschaftung von Immobilien.

  2. 2

    Leistungsumfang einer Hausverwaltung: Aufschlüsselung

    Der Leistungsumfang einer Hausverwaltung ist umfassend und setzt sich aus drei Hauptbereichen zusammen, die je nach Vertragstyp (WEG oder Miet) variieren: **1.

  3. 3

    Kosten einer Hausverwaltung: Übersicht nach Verwaltungstyp

    Die Kosten für eine Hausverwaltung variieren stark nach Leistungsumfang, Objektgröße und regionalen Gegebenheiten.

  4. 4

    Preisfaktoren für die Hausverwaltung

    Die endgültigen Kosten für eine Hausverwaltung werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst.

  5. 5

    Rechenbeispiel: Hausverwaltungskosten für eine WEG

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 15 Wohneinheiten sucht eine Hausverwaltung.

  6. 6

    Rechenbeispiel: Hausverwaltungskosten für Mietverwaltung

    Ein Eigentümer besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 8 Mietwohnungen.

Auf einen Blick
2867
Wörter Fachwissen
16
Kapitel
20
FAQ beantwortet
6
Übersichts-Tabellen
Checkliste: Hausverwaltung
  • Zertifizierung: Ist der Verwalter nach § 26a WEG zertifiziert (für WEG-Verwaltung Pflicht seit 01.12.2020)?
  • Erfahrung: Wie viele Jahre Erfahrung hat die Verwaltung? Wie viele vergleichbare Objekte werden betreut?
  • Referenzen: Können Referenzen von anderen Eigentümern oder WEGs vorgelegt werden? (Mind. 3 Referenzen anfragen)
  • Leistungsumfang: Sind alle gewünschten Leistungen im Angebot enthalten oder werden diese extra berechnet? (Detaillierten Leistungsplan anfordern)
  • Kostenstruktur: Ist die Kostenaufstellung transparent? Gibt es versteckte Gebühren oder Pauschalen für Leistungen, die üblicherweise inklusive sind?
  • Erreichbarkeit: Wie sind die Bürozeiten? Gibt es einen Notdienst (24/7)? Wie schnell werden Anfragen beantwortet? (Antwortzeit max. 24-48 Stunden)
  • Versicherungsschutz: Verfügt die Verwaltung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 500.000 €) und eine Vertrauensschadenversicherung?
  • Software/Digitalisierung: Nutzt die Verwaltung moderne Software und digitale Eigentümerportale für Transparenz und Kommunikation?

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Häufige Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung durchschnittlich?

Die Kosten für eine Hausverwaltung variieren. Für die WEG-Verwaltung liegen sie typischerweise bei 20-35 € pro Wohneinheit pro Monat. Bei der Mietverwaltung werden meist 4-7 % der monatlichen Kaltmiete berechnet, oft mit einer Mindestpauschale von 25-45 € pro Einheit. Zusätzliche Leistungen wie Neuvermietung oder Sanierungsbegleitung werden extra berechnet.

Ist eine Hausverwaltung Pflicht?

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Bestellung eines Verwalters seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr zwingend vorgeschrieben, die Eigentümer können die Verwaltung auch selbst übernehmen. In der Praxis ist die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung jedoch dringend empfohlen, um die komplexen gesetzlichen Anforderungen und Aufgaben effizient zu erfüllen. Für private Vermieter ist eine Mietverwaltung nicht verpflichtend.

Welche Aufgaben übernimmt eine WEG-Verwaltung?

Eine WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum. Dies umfasst kaufmännische Aufgaben wie die Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, technische Aufgaben wie die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen und administrative Aufgaben wie die Durchführung von Eigentümerversammlungen und die Umsetzung von Beschlüssen. Sie vertritt die WEG nach außen.

Welche Aufgaben übernimmt eine Mietverwaltung?

Eine Mietverwaltung übernimmt alle Belange rund um ein vermietetes Objekt. Dazu gehören die Mietersuche, Vertragsgestaltung, Mietinkasso, Kautionsverwaltung, Erstellung der Nebenkostenabrechnung, Organisation von Reparaturen in den Mieteinheiten und die Kommunikation mit den Mietern. Ziel ist die maximale Rentabilität und Entlastung des Eigentümers.

Wie finde ich eine gute Hausverwaltung?

Suchen Sie nach zertifizierten Verwaltern (für WEG), prüfen Sie deren Erfahrung und Referenzen (mind. 3), vergleichen Sie detaillierte Leistungsbeschreibungen und Kostenstrukturen. Achten Sie auf transparente Kommunikation, umfassenden Versicherungsschutz (Vermögensschadenhaftpflicht) und moderne Arbeitsweisen (z.B. digitale Portale). Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und holen Sie mehrere Angebote ein.

Was ist der Unterschied zwischen WEG- und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, also Dach, Fassade, Treppenhaus. Die Sondereigentumsverwaltung ist eine Form der Mietverwaltung, die sich ausschließlich um die vermietete Wohnung eines einzelnen Eigentümers innerhalb dieser WEG kümmert, also um Mieterbeziehungen, Instandhaltung innerhalb der Wohnung und Mietinkasso.

Kann ich eine Hausverwaltung kündigen?

Ja, eine Hausverwaltung kann gekündigt werden. Die Kündigungsfristen und -bedingungen sind im Verwaltervertrag geregelt, üblich sind 3 Monate zum Vertragsende. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Bei einer WEG muss die Abberufung durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen.

Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Ein zertifizierter Verwalter ist eine natürliche Person, die den Nachweis erbracht hat, dass sie über die für die Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Dies ist seit dem 01.12.2020 für WEG-Verwalter gesetzlich vorgeschrieben, wenn nicht die Eigentümerversammlung mit mehr als 2/3 der Stimmen auf diese Pflicht verzichtet.

Sind Notarkosten und Grundbuchkosten dasselbe?

Nein, Notarkosten und Grundbuchkosten sind separate Posten der Kaufnebenkosten. Die Notarkosten (ca. 1,0-1,5 % des Kaufpreises) fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Beglaubigung von Unterschriften an. Die Grundbuchkosten (ca. 0,5 % des Kaufpreises) sind Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch, z.B. die Eigentumsumschreibung und die Eintragung einer Grundschuld.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Seit dem 23.12.2020 gilt für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel hälftig teilen müssen. Der Anteil für jede Partei beträgt meist maximal 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises. In einigen Bundesländern oder bei Gewerbeimmobilien können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Sie liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (z.B. Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen). Für eine genaue Angabe prüfen Sie die aktuelle Tabelle in unserem Ratgeber oder die Website Ihres Bundesfinanzministeriums. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben.

Welche Unterlagen muss eine Hausverwaltung bei einem Wechsel übergeben?

Bei einem Verwalterwechsel muss die scheidende Verwaltung alle relevanten Unterlagen vollständig an den neuen Verwalter übergeben. Dazu gehören die Verwaltungsunterlagen (Beschlusssammlung, Mietverträge, Abrechnungen), technische Unterlagen (Baupläne, Wartungsverträge), Finanzunterlagen (Kontoauszüge, Kautionskonten) und alle Schlüssel. Eine Frist von 4-6 Wochen ist hierfür üblich.

Was ist, wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten verletzt?

Bei Pflichtverletzungen der Hausverwaltung sollten Eigentümer zunächst das Gespräch suchen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Hausverwaltung abgemahnt und bei anhaltender Schlechtleistung fristlos gekündigt werden. Bei finanziellen Schäden kann unter Umständen Schadensersatz gefordert werden, falls eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht.

Kann eine WEG die Verwaltung selbst übernehmen?

Ja, seit der WEG-Reform 2020 können Wohnungseigentümergemeinschaften die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums auch selbst übernehmen. Dies erfordert jedoch einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer und eine detaillierte Aufgabenverteilung. Es ist ratsam, sich über die komplexen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen genau zu informieren, da die Haftung bei Fehlern bei den Eigentümern liegt.

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen (§ 24 Abs. 4 WEG). Darüber hinaus kann eine Versammlung einberufen werden, wenn dies im Interesse der Gemeinschaft dringend erforderlich ist oder wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

Was bedeutet 'digitale Hausverwaltung'?

Eine digitale Hausverwaltung nutzt moderne Software und Online-Plattformen, um die Kommunikation und Verwaltungsprozesse zu optimieren. Dies umfasst oft digitale Eigentümer- oder Mieterportale für den Dokumentenaustausch, Online-Schadensmeldungen, digitale Abrechnungen und die Möglichkeit, Versammlungen hybrid oder virtuell abzuhalten. Dies kann zu mehr Transparenz und Effizienz führen.

Welche Versicherungen sollte eine Hausverwaltung haben?

Eine seriöse Hausverwaltung sollte mindestens eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € pro Schadensfall besitzen. Diese deckt finanzielle Schäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse der Verwaltung entstehen. Eine Vertrauensschadenversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, um Schäden durch strafbare Handlungen der Mitarbeiter abzudecken.

Wie lange dauert der Wechsel einer Hausverwaltung?

Der Wechsel einer Hausverwaltung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate. Dies beinhaltet die Kündigungsfrist des alten Verwalters (oft 3 Monate), die Suche und Auswahl eines neuen Verwalters, die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (bei WEG) und die Übergabe aller Unterlagen. Die Übergabe selbst kann 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

Muss der Verwaltervertrag notariell beurkundet werden?

Nein, ein Verwaltervertrag muss nicht notariell beurkundet werden. Er muss jedoch schriftlich abgeschlossen werden, um Gültigkeit zu besitzen und die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln. Die Bestellung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung (bei WEG) muss lediglich protokolliert werden.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer vor dem Zugriff Dritter auf die Immobilie schützt, bevor er als neuer Eigentümer eingetragen ist. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Übereignung der Immobilie und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig verkaufen oder belasten kann. Sie kostet etwa 0,5 % des Kaufpreises und wird vom Notar veranlasst.

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Qualität & Transparenz

Erstellt am
14. August 2026
Zuletzt aktualisiert
14. August 2026

Normen & Förderprogramme

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Regionale Unterschiede möglich: Preise, Fristen und Förderungen können je nach Bundesland, Kommune und Anbieter abweichen. Die genannten Werte sind Orientierungswerte.

Transparenzhinweis: Dieser Ratgeber wurde redaktionell nach bestem Wissen erstellt und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. ImmoFix vermittelt geprüfte Dienstleister und transparente Festpreise.

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